Die Aufgabenstellung des Diözesanrates orientiert sich an den Leitlinien des II. Vatikanischen Konzils. Im Konzilsdekret über das Apostolat der Laien heißt es:
„In den Diözesen sollen nach Möglichkeit beratende Gremien eingerichtet werden, die die apostolische Tätigkeit der Kirche im Bereich der Evangelisierung und Heilung, im karitativen und sozialen Bereich und in anderen Bereichen bei entsprechender Zusammenarbeit von Klerikern und Ordensleuten mit den Laien unterstützen. Unbeschadet des eigenen Charakters und der verschiedenen Vereinigungen und Werke der Laien werden diese Beratungskörper deren gegenseitiger Koordinierung dienen können.“
Gemäß der Satzung der Laienräte im Erzbistum Bamberg hat der Diözesanrat für den Bereich des Erzbistums insbesondere die Aufgaben:
Organe und Gremien des Diözesanrates sind:
Um die Anliegen und Aufgaben der Katholiken auf überdiözesaner Ebene wahrzunehmen, entsendet der Diözesanrat Vertreterinnen und Vertreter des Erzbistums in das Landeskomitee der Katholiken in Bayern und in das Zentralkomitee der deutschen Katholiken.