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Hauptausschuss

Der Hauptausschuss hat insbesondere die Aufgaben:

  • die Tagesordnung der Vollversammlung zu beschließen, für die Durchführung der dort gefassten Beschlüsse zu sorgen und die dem Diözesanrat gestellten Aufgaben im Zusammenwirken mit den Sachausschüssen zu fördern,
  • zusammen mit dem Vorstand aktuelle Themen zu beraten,
  • dem Erzbischof und seinen Mitarbeitern in der Diözesanleitung zur Beratung in allen pastoralen Angelegenheiten zur Verfügung zu stehen sowie
  • bei wichtigen und dringlichen Entscheidungen kurzfristig mit der Diözesanleitung Kontakt aufzunehmen.

Zusammensetzung

Der Hauptausschuss des Diözesanrates besteht aus:

  1. dem Vorstand,
  2. Delegierten der Seelsorgebereichsräte nach Anzahl der Dekanate. Sie vertreten jeweils mit ihrer Person alle Seelsorgebereichsräte im jeweiligen Dekanat. Sie werden dekanatsbezogen in der konstituierenden Sitzung des Diözesanrates gewählt,
  3. sechs Vertretern der diözesanen Organisationen und Verbände, die von deren Vertretern im Diözesanrat im Rahmen der konstituierenden Sitzung gewählt werden,
  4. den Vorsitzenden der Sachausschüsse des Diözesanrates sowie
  5. bis zu drei weiteren vom Hauptausschuss berufenen Mitgliedern.