Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Cookie-Einstellungen

Vollversammlung

Die Vollversammlung besteht aus den Mitgliedern des Diözesanrates. Sie tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen und zusätzlich, wenn der Hauptausschuss oder ein Viertel der Mitglieder dies verlangen.

Die Vollversammlung berät, beschließt und delegiert im Rahmen der Aufgaben des Diözesanrats. Sie gibt Rahmenrichtlinien für die Arbeit des Diözesanrates, der Seelsorgebereichsräte und der Pfarrgemeinderäte.

Dem 15. Diözesanrat (2022-2026) gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder an:

Weitere Einzelpersonen als beratende Mitglieder wurden nicht berufen.

Aufgaben

Die Aufgabenstellung des Diözesanrates orientiert sich an den Leitlinien des II. Vatikanischen Konzils. Im Konzilsdekret über das Apostolat der Laien heißt es:

„In den Diözesen sollen nach Möglichkeit beratende Gremien eingerichtet werden, die die apostolische Tätigkeit der Kirche im Bereich der Evangelisierung und Heilung, im karitativen und sozialen Bereich und in anderen Bereichen bei entsprechender Zusammenarbeit von Klerikern und Ordensleuten mit den Laien unterstützen. Unbeschadet des eigenen Charakters und der verschiedenen Vereinigungen und Werke der Laien werden diese Beratungskörper deren gegenseitiger Koordinierung dienen können.“

Gemäß der Satzung der Laienräte im Erzbistum Bamberg hat der Diözesanrat für den Bereich des Erzbistums insbesondere die Aufgaben:

  • Anregungen für das Wirken der Katholikinnen und Katholiken in der Gesellschaft zu geben und die in ihm zusammengeschlossenen Kräfte aufeinander abzustimmen und zu fördern,
  • die Entwicklungen im gesellschaftlichen, staatlichen und kirchlichen Leben zu beobachten und die Anliegen der Katholikinnen und Katholiken in der Öffentlichkeit zu vertreten,
  • Mitglieder in den Diözesanpastoralrat zu entsenden, Anregungen an den Diözesanpastoralrat zu geben sowie den Erzbischof und den Diözesanpastoralrat zu beraten,
  • gemeinsame Initiativen und Veranstaltungen der Katholikinnen und Katholiken vorzubereiten und durchzuführen,
  • die ökumenische Zusammenarbeit zu suchen und zu fördern sowie
  • die Arbeit der Pfarrgemeinderäte und der Seelsorgebereichsräte anzuregen und zu fördern. Er trägt insbesondere dafür Sorge, dass für die Mitglieder der Pfarrgemeinde- und Seelsorgebereichsräte Fortbildungsmaßnahmen angeboten werden.