Die Vollversammlung besteht aus den Mitgliedern des Diözesanrates. Sie tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen und zusätzlich, wenn der Hauptausschuss oder ein Viertel der Mitglieder dies verlangen.
Die Vollversammlung berät, beschließt und delegiert im Rahmen der Aufgaben des Diözesanrats. Sie gibt Rahmenrichtlinien für die Arbeit des Diözesanrates, der Seelsorgebereichsräte und der Pfarrgemeinderäte.
Dem 15. Diözesanrat (2022-2026) gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder an:
Weitere Einzelpersonen als beratende Mitglieder wurden nicht berufen.
Die Aufgabenstellung des Diözesanrates orientiert sich an den Leitlinien des II. Vatikanischen Konzils. Im Konzilsdekret über das Apostolat der Laien heißt es:
„In den Diözesen sollen nach Möglichkeit beratende Gremien eingerichtet werden, die die apostolische Tätigkeit der Kirche im Bereich der Evangelisierung und Heilung, im karitativen und sozialen Bereich und in anderen Bereichen bei entsprechender Zusammenarbeit von Klerikern und Ordensleuten mit den Laien unterstützen. Unbeschadet des eigenen Charakters und der verschiedenen Vereinigungen und Werke der Laien werden diese Beratungskörper deren gegenseitiger Koordinierung dienen können.“
Gemäß der Satzung der Laienräte im Erzbistum Bamberg hat der Diözesanrat für den Bereich des Erzbistums insbesondere die Aufgaben: