Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Cookie-Einstellungen

Satzung der Laienräte

Der Diözesanrat im Erzbistum Bamberg hat die „Satzung der Laienräte im Erzbistum Bamberg“ vom 20. März 2022 evaluiert. In seiner Sitzung am 19. Oktober 2024 wurden Änderungen beraten und mit der erforderlichen Mehrheit beschlossen.

Erzbischof Herwig Gössl setzt diese Änderungen in der „Satzung der Laienräte im Erzbistum Bamberg“ zum 1. März 2025 in Kraft.

Alle Änderungen sind in der vorliegenden Fassung aufgenommen.

Aufbau der Satzung

Die Satzung ist modular aufgebaut und in vier Teile gegliedert:

  • Allgemeiner Teil
  • Spezieller Teil: Pfarrgemeinderat
  • Spezieller Teil: Seelsorgebereichsrat
  • Spezieller Teil: Diözesanrat
Kommentierte Fassung

In Kürze wird eine Kommentierte Fassung zum Download eingestellt.