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Wahlordnung für Pfarrgemeinderatswahlen

Der Diözesanrat im Erzbistum Bamberg hat in seiner Sitzung am 19. Oktober 2024 Änderungen in der „Wahlordnung für Pfarrgemeinderatswahlen im Erzbistum Bamberg“ vom 15. März 2021 beraten und beschlossen.

Erzbischof Herwig Gössl setzt diese Änderungen in der „Wahlordnung für Pfarrgemeinderatswahlen im Erzbistum Bamberg“ zum 1. März 2025 in Kraft.

Alle Änderungen sind in der vorliegenden Fassung aufgenommen.


Kommentierte Fassung

In Kürze wird eine Kommentierte Fassung zum Download eingestellt.